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Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich freue mich Ihnen wichtige Einzelheiten zur Belegung der Turnhallen vorzustellen. Auf den einzelnen Registern sehen Sie folgende wichtige Daten:


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Reglement über die Benützung der Schulanlagen ausserhalb des regulären Schulbetriebes
                       
Hallenbenützungsgebühren der Stadt Dietikon

Belegungsplan Sommer und Winter


Folgende Bedingungen sind in Dietikon für die Hallenbenutzung vorgegeben:

1.



2.
Der Hallenbenutzer ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Dietikon und ist Mitglied des Kartells der Ortsvereine Dietikon (KOVD) Diese Vereine haben Vorrang in der Zuteilung der Turnhallen. Sämtlicher administrativer Aufwand ist im Jahresbeitrag des KOVD enthalten.

Gruppierungen, die nicht Mitglied des KOVD sind, können ebenfalls Hallenstunden - soweit welche frei sind - belegen. Diese Belegungen müssen aber spätestens auf Semesterende wieder freigegeben werden, falls KOVD-Mitglieder Anspruch darauf erheben. Für administrative Arbeiten, wie Belegungspläne, Benutzerinformationen, Porti, Telefon usw. wird ein Unkostenbeitrag von CHF 30.00 pro Semester zu Gunsten des KOVD erhoben.


Ich bitte Sie folgende Hinweise zu beachten:


1.

2.

3.



4.

Informieren Sie die Vorstandsmitglieder sowie die Riegen und Gruppenleiter

um unnötige Arbeit und Rückfragen zu vermeiden, kontrollieren Sie die Angaben auf dem Belegungsplan

Bei Unstimmigkeiten, Änderungen oder Mutationen der Hallenverantwortlichen bitte ich um Ihren Bericht an folgende Adresse: Jürg Meier-Bisang, Sonnenhofstrasse 11, 8953 Dietikon, Tel.: 044 740 70 48 oder per E-Mail unter Kontakte

Mutationen in der Vereinsleitung melden Sie bitte dem Sekretariat des KVOD: Frau Liliane Trutmann Steinstrasse 2, 8953 Dietikon oder per E-Mail unter Kontakte


Ich danke Ihnen für ihre wertvolle Mithilfe


Freundliche Grüsse


Jürg Meier