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Turnhallen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Ich freue mich Ihnen wichtige Einzelheiten zur Belegung der Turnhallen vorzustellen. Auf den einzelnen Registern sehen Sie folgende wichtige Daten:

- Reglement über die Benützung der Schulanlagen ausserhalb des regulären Schulbetriebes
- Hallenbenützungsgebühren der Stadt Dietikon
- Belegungsplan Sommer und Winter


Folgende Bedingungen sind in Dietikon für die Hallenbenutzung vorgegeben:

1. Der Hallenbenutzer ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Dietikon und ist Mitglied des Kartells der Ortsvereine Dietikon (KOVD) Diese Vereine haben Vorrang in der Zuteilung der Turnhallen. Sämtlicher administrativer Aufwand ist im Jahresbeitrag des KOVD enthalten.

2. Gruppierungen, die nicht Mitglied des KOVD sind, können ebenfalls Hallenstunden - soweit welche frei sind - belegen. Diese Belegungen müssen aber spätestens auf Semesterende wieder freigegeben werden, falls KOVD-Mitglieder Anspruch darauf erheben. Für administrative Arbeiten, wie Belegungspläne, Benutzerinformationen, Porti, Telefon usw. wird ein Unkostenbeitrag von CHF 30.00 pro Semester zu Gunsten des KOVD erhoben.


Ich bitte Sie folgende Hinweise zu beachten:

1. Informieren Sie die Vorstandsmitglieder sowie die Riegen und Gruppenleiter

2. um unnötige Arbeit und Rückfragen zu vermeiden, kontrollieren Sie die Angaben auf dem Belegungsplan 

3. Bei Unstimmigkeiten, Änderungen oder Mutationen der Hallenverantwortlichen bitte ich um Ihren Bericht an per E-Mail unter Kontakte.

4. Mutationen in der Vereinsleitung melden Sie bitte dem Sekretariat des KVOD per E-Mail unter Kontakte. 

Ich danke Ihnen für ihre wertvolle Mithilfe 

Freundliche Grüsse 
Turnhallenverantwortlicher KOVD

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